SMARTMETER

Strom ab 14 Cent für Gewerbekunden

Smart Meter Rollout wird alle Unternehmen treffen!

Achtung: Im Winter 2019 / 2020 wird der Smart Meter Rollout alle Unternehmen treffen!
Alle Stromzähler werden bei Gewerbekunden mit einem Verbrauch größer 6.000 kWh zwangsumgerüstet.

Die höheren Kosten der neuen Zähler werden vom Kunden getragen.
Entscheiden Sie sich für einen Wechsel zur EGT - können Sie den Roll-out hinauszögern und auch noch

Kosten sparen.
Erhalten Sie auch eine inkl. Preisgarantie von 8 Jahren und ein kostenfreies Monitoringsystem.

Sparen Sie beispielsweise Konzessionsabgabe:

Das erreichen Sie bei Verbräuchen größer 30.000 kwh p.a., indem 2 mal eine Leistung von 30 KW belegt wird - und das können die Kunden nun mit der EGT Messung mit geeichtem Lastgang gegenüber dem Netzbetreiber beweisen!

Gratis dabei:
Ein kostenfreies professionelles Monitoringsystem um alle Energiebedarfe jederzeit im Blick zu haben!

EGT Kunden sparen derzeit mit dem Monitoringsystem jährlich ohne Probleme zusätzlich 1-2 % der Energiekosten durch Transparenz und einfachstes Reporting ein!

Das Besondere

Das Besondere: das gesamte Management - von der Installation bis zur Konzessionsabgabenreduzierung ab Smartmetereinbau - erfolgt aus einer Hand und wird für den Kunden kostenfrei übernommen. Ein perfekter und unkomplizierter Service für zufriedene Kunden.

Rechenbeispiel für SLP-Kunden:
Rückerstattung von 2,71 Cent/kWh bei einem Verbrauch von 50.000 kWh bei Erfüllung gesetzlicher Auflagen = eine Ersparnis von 1355,- EURO im Jahr

Außerdem kann sich eine zusätzliche Messkostenersparnis bei RLM Kunden von ca. 200-500,- EUR im Jahr ergeben.

Ihre Vorteile

Konzessionsabgaben zuverlässig dauerhaft senken - Netzengelte dauerhaft reduzieren - weitere Energiekosten in das Monitoring einbinden - ab 30.000 kWh Jahresverbrauch bei Industrie- und Gewerbekunden-

SLP-Kunden: Ersparnis der Konzessionsabgabe & kostenfreies Monitoring der gesamten Energieverbräuche & 8 Jahre Preissicherheit

RLM-Kunden: kostenfreies Monitoring der gesamten Energieverbräuche & 8 Jahre Preissicherheit

Beispiele: mit Messstellenbetrieb Energiekosten reduzieren reduzierte Netzentgelte beantragen
Jeder Netzbetreiber hat ein eigenes Hochlastzeitfenster (HLZF), z.B. vom 09:00 bis 13:00 Uhr. In diesem Zeitraum hat der Netzbetreiber das Bestreben seine eigene Lastspitze im Netz zu reduzieren.

Ihre Möglichkeit: Zum Beispiel Bäckereien rufen den Großteil ihrer Leistung in der Regel außerhalb des HLZF des Netzbetreibers ab. Wer die entsprechenden Kriterien erfüllt, kann die Netzentgelte signifikant senken.

EGT übernimmt für seine Kunden die kostenlose und unverbindliche Prüfung dieser Einsparpotentiale und bei positivem Ergebnis wir auf auf Wunsch die Rückzahlung beim Netzbetreiber beantragt.

Beispiel:
Jahresverbrauch: 170.000 kWh/Jahr, Leistung 165 KW, Betriebsstunden 1.030 h/Jahr
Rückzahlung durch Netzbetreiber nach Prüfung durch die EGT: 8.193 € Ersparnis

ACHTUNG:
Gesetzliche Umrüstungspflicht Ihres Stromzählers.

Beispiel:
Mit Messtellenbetrieb Energiekosten reduzieren.

Gesetzlicher Rahmen:
Das Messstellenbetriebsgesetz

WAS SIND IHRE MÖGLICHEITEN?

Welche Möglichkeiten gibt es für Ihr Unternehmen Strom für 14 Cent zu erhalten? Diese Frage beantworten wir Ihnen in einem persönlichen Telefonat.

Rufen Sie uns gerne zu unseren Bürozeiten: Mo. - Fr. von 09:00 -17:00 Uhr an.

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